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Die Förderung, die Sie nicht bekommen: Was Gebrauchtwagenkäufern 2026 wirklich zusteht

19. August 2026· Wise EV
Die Förderung, die Sie nicht bekommen: Was Gebrauchtwagenkäufern 2026 wirklich zusteht

Seit dem 19. Mai 2026 gibt es wieder eine staatliche E-Auto-Förderung, bis zu 6.000 Euro über das BAFA. Für Sie als Gebrauchtwagenkäufer ist sie wertlos: gefördert werden nur Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Der ADAC formuliert es in einem Satz: "Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert." Was Sie stattdessen bekommen, ist zwei Dinge, die zusammen deutlich mehr wert sein können als die Prämie selbst, und die kaum jemand vorrechnet. Hier stehen sie, geprüft an Zoll und Bundesumweltministerium statt an Pressemitteilungen.

Inhaltsverzeichnis

Kurzübersicht

VorteilGilt für Gebrauchte?Wert
E-Auto-Förderung (BAFA)Nein, nur Erstzulassung ab 1.1.20261.500 bis 6.000 Euro
Kfz-SteuerbefreiungJa, geht bei Halterwechsel auf Sie überBis zu 10 Jahre steuerfrei
THG-QuoteJa, an den eingetragenen HalterÜber 300 Euro pro Jahr
Kfz-Steuer nach Ablauf der BefreiungJa50 Prozent Ermäßigung

Wenn Sie zwei konkrete Gebrauchtwagen vergleichen wollen, stellen Sie sie im Wise EV Vergleichsrechner nebeneinander und schauen Sie auf die Steuer- und Betriebskostenzeilen, nicht auf den Preis im Inserat.

Die neue Kaufprämie und warum sie Sie nicht betrifft

Die Eckdaten: Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online beim BAFA möglich. Die Förderung liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für reine Batteriefahrzeuge mindestens 3.000 Euro. Pro Kind kommen 500 Euro dazu, für maximal zwei Kinder. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 Euro nicht überschreiten, pro Kind steigt die Grenze um 5.000 Euro auf höchstens 90.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide.

Die Bedingung, an der es für Sie scheitert, steht im FAQ des Bundesumweltministeriums: gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines "erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeugs", und zwar für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Ein Jahreswagen von 2025 fällt raus. Eine Ausweitung auf Gebrauchtwagen wird laut ADAC frühestens 2027 geprüft.

Das ist ärgerlich, aber es ist auch nur die halbe Rechnung.

Kfz-Steuer: die Befreiung fährt mit dem Auto mit

Das ist der wichtigste Absatz auf dieser Seite.

Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Diese Frist wurde erst verlängert: bis Anfang 2026 galt noch der 31. Dezember 2025 als Zulassungsstichtag, jetzt ist es der 31. Dezember 2030.

Entscheidend für Sie ist dieser Satz vom Zoll: "Bei einem Halterwechsel übernimmt die neue Halterin oder der neue Halter die jeweils noch verbleibende Dauer der Steuerbefreiung, wie bisher."

Im Klartext: Kaufen Sie einen ID.3 mit Erstzulassung 2022, fahren Sie ihn rund sechs Jahre lang steuerfrei. Kaufen Sie ein baugleiches Auto mit Erstzulassung 2019, sind es noch etwa drei Jahre. Zwei Autos, die im Inserat identisch aussehen, unterscheiden sich hier um mehrere hundert Euro. Prüfen Sie die Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, bevor Sie über den Preis reden.

So sieht das bei typischen Gebrauchtwagenjahrgängen aus, gerechnet ab Kauf im August 2026:

ErstzulassungBefreiung läuft bisRestliche steuerfreie Zeit
20192029rund 3 Jahre
20212031rund 5 Jahre
20222032rund 6 Jahre
20242034rund 8 Jahre

Läuft die Befreiung aus, zahlen Sie nicht den vollen Satz. Die Kfz-Steuer wird dann nach dem Gewicht berechnet und um 50 Prozent ermäßigt.

Achtung bei verkürzten Darstellungen: Der Zoll nennt zwei verschiedene Daten, und Ratgeberseiten fassen sie gern zu einem zusammen. Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030, Befreiung längstens bis zum 31. Dezember 2035. Das sind zwei Regeln, nicht eine. Wer nur das Jahr 2035 im Kopf hat, rechnet bei einem Gebrauchtwagen falsch.

THG-Quote: über 300 Euro pro Jahr, auch für Gebrauchte

Die zweite Sache, die niemand nach Ihrem Kaufdatum fragt.

Wer als Halter eines reinen Batteriefahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, kann seine Treibhausgasminderungsquote einmal pro Kalenderjahr verkaufen. Ob Sie das Auto neu oder mit 80.000 Kilometern gekauft haben, spielt keine Rolle. Anbieter boten 2026 über 300 Euro. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Die Einreichfrist beim Umweltbundesamt ist der 15. November jedes Kalenderjahres.

Ein Vorbehalt vom ADAC, der ernst zu nehmen ist: Viele Anbieter haben in ihren AGB keine Auszahlungsgarantie stehen. Der beworbene Betrag ist nicht immer der Betrag, der ankommt. Vergleichen Sie die Bedingungen, nicht nur die Zahl auf der Startseite.

Über eine typische Haltedauer von vier Jahren sind das grob 1.200 Euro, die auf ein Gebrauchtfahrzeug genauso zutreffen wie auf einen Neuwagen. Zusammen mit der übernommenen Steuerbefreiung schließt das einen guten Teil der Lücke zur Kaufprämie.

Was in Frankreich, Spanien, Großbritannien und der Ukraine gilt

Deutschland ist mit dem Ausschluss von Gebrauchtwagen nicht allein. Interessant wird es beim Blick darauf, was die anderen stattdessen anbieten, denn Deutschland steht dabei gut da.

Frankreich. Der "coup de pouce" über Energieeinsparzertifikate zahlt 5.700 Euro für Haushalte in Energiearmut, 4.700 Euro für einkommensschwache Haushalte und 3.500 Euro für alle anderen, plus 1.200 bis 2.000 Euro bei europäischer Batterieproduktion. Nur für Neuwagen. Der Gebrauchtwagenbonus von 1.000 Euro endete im Dezember 2024, die Abwrackprämie wurde am 2. Dezember 2024 abgeschafft. Dafür zahlen viele Metropolregionen: Grenoble 1.500 bis 12.500 Euro, Grand Paris 3.000 bis 6.000 Euro, Toulouse 2.000 bis 5.000 Euro, und die meisten dieser Programme gelten ausdrücklich auch für Gebrauchte. Verschlechtert hat sich die Zulassungssteuer: seit dem 1. Mai 2025 haben fast alle Regionen die Befreiung für E-Autos gestrichen, und sie fällt bei jedem Halterwechsel an.

Spanien. Das Programa Auto+ nach dem Real Decreto 609/2026 vom 22. Juli fördert bis zu 4.500 Euro und erfasst tatsächlich auch nicht fabrikneue Autos, aber nur solche, bei denen zwischen Erstzulassung und Rechnungsdatum höchstens zwölf Monate liegen und die Erstzulassung nicht vor dem 1. Januar 2025 lag. Das ist ein Jahreswagenprogramm. Für echte Gebrauchte bleibt die kommunale IVTM-Ermäßigung von bis zu 75 Prozent, die aber nicht automatisch auf den neuen Halter übergeht.

Großbritannien. Der Electric Car Grant zahlt bis zu 3.750 Pfund, ausschließlich für Neuwagen bis 37.000 Pfund Listenpreis. Ein Gebrauchtwagenprogramm gibt es nicht. Der Vorteil liegt im Steuerdatum: E-Autos, die vor dem 1. April 2025 erstmals zugelassen wurden, zahlen den Zuschlag für teure Fahrzeuge von 440 Pfund pro Jahr überhaupt nicht.

Ukraine. Kein Kaufanreiz, und seit dem 1. Januar 2026 auch keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr bei der Einfuhr. Fällig sind jetzt 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer plus 1 Euro Verbrauchsteuer je kWh Batteriekapazität. Der Zoll auf reine E-Pkw bleibt bei 0 Prozent. Details dazu stehen in unserem Überblick zu Förderungen und Kfz-Steuer 2026.

Vor dem Kauf prüfen

Drei Dinge, die sich rechnen:

  1. Erstzulassung statt Modelljahr. Sie entscheidet über die Restlaufzeit Ihrer Steuerbefreiung. Der Unterschied zwischen zwei Baujahren kann größer sein als der Preisunterschied im Inserat.
  2. THG-Quote gleich nach der Ummeldung beantragen. Die Frist beim Umweltbundesamt ist der 15. November. Wer im Dezember kauft, hat für das laufende Jahr nichts mehr davon.
  3. Batteriezustand prüfen lassen. Der Wertverlust durch Degradation übertrifft jede Prämie auf dieser Seite. Aviloo bietet seit Juli 2026 auch in Deutschland eine Batteriegarantie für Gebrauchtwagenkäufer an, die 3.000 Euro zahlt, wenn der Gesundheitszustand innerhalb eines Jahres oder 20.000 Kilometer unter einen individuell berechneten Wert fällt. Was ein brauchbarer Batteriebericht enthält, steht in unserem Ratgeber zum gebrauchten E-Auto, und wie sich das über fünf Jahre auswirkt, zeigt der Gesamtkostenvergleich E-Auto gegen Diesel.

Häufige Fragen

Bekomme ich für ein gebrauchtes E-Auto in Deutschland eine Förderung?

Für den Kauf selbst nein. Die BAFA-Förderung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Sie erhalten aber die restliche Kfz-Steuerbefreiung des Fahrzeugs und können jedes Jahr die THG-Quote verkaufen.

Wie viele Jahre Steuerbefreiung bleiben mir bei einem Gebrauchtwagen?

Zehn Jahre ab Erstzulassung minus die bereits verstrichene Zeit, längstens bis 31. Dezember 2035. Bei Erstzulassung im März 2022 läuft die Befreiung also bis März 2032.

Muss ich die Steuerbefreiung beim Halterwechsel beantragen?

Nein. Der Zoll überträgt die verbleibende Dauer automatisch auf den neuen Halter.

Kann ich die THG-Quote auch beantragen, wenn ich das Auto erst im Sommer gekauft habe?

Ja, solange Sie im laufenden Kalenderjahr als Halter eingetragen sind und die Frist am 15. November einhalten. Pro Fahrzeug und Jahr ist eine Beantragung möglich.

Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Weder die Kfz-Steuerbefreiung noch die THG-Quote gelten für Plug-in-Hybride. Beide setzen ein reines Batteriefahrzeug voraus.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 19. August 2026.

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